Corona-Virus Covid-19

Schutz- und Hygienekonzept

  • Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
  • Unsere Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz sind Marija Galovic (Pflegefachkraft) und Claudia Dose-Kraft (Geschäftsführerin), telefonisch erreichbar unter Tel. 0711 / 794 65 89-8 oder per Mail an c.dose-kraft@rehamed-neuro.de

Grundsätzlich ist Folgendes einzuhalten:

(siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

  • Sicherstellung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Zurverfügungstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen, die getragen werden sollen
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) vom Betriebsgelände / vom Ladengeschäft etc. fernhalten
  • Festlegung von Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (z.B. bei Fieber; s. RKI-Empfehlungen)

1.   Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern

  • Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
  • Anbringen von Bodenmarkierungen am Empfangsbereich, in den Warteräumen Markieren von Bewegungsbereichen der Mitarbeiter und der Kunden
  • Aushang Hinweisschilder bzgl. Abstandsregeln
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln


2.   Mund-Nase-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Sicherstellung, dass Mitarbeiter/-innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen
  • Bei Patientenbehandlungen im Kopf-, Gesichts- oder Ausatembereichs muss eine Mund-Nasen-Schutzmaske oder FFP2-Maske ohne Ventil getragen werden
  • an Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist (z.B. Kundenberatung), vorrangig keine Mitarbeiter/-innen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma beschäftigen
  • Hinweis an Kunden, dass zum Eigenschutz / Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung geboten ist (FFP2-Masken mit Ventil sind nicht erlaubt)
  • Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und Kunden
  • Nutzung von ausschließlich personenbezogenen Schutzausrüstungen
  • Bereitstellung von PSA in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen


3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, das Betriebsgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
  • Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
  • Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht


4. HAndhygiene

  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion in rückwärtigen Bereichen
  • Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen
  • Bereitstellung von hautschonender Seife
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner)
  • Hinweis auf Hautpflege
  • Bereitstellung von Einweghandschuhen


5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs

  • Anbringen von Bodenmarkierungen vor Empfangs- und Informationsschaltern und in Wartebereichen
  • Einrichtung eines getrennten Therapiebereichs für Hochrisiko-Patienten mit separatem Eingang
  • Steuerung von Eintritt und Austritt durch Personal und Kunden, wenn nur eine Eingangstür vorhanden ist
  • Hinweis, dass Begleitpersonen nur in Ausnahmefällen Zutritt haben


6. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

  • regelmäßige Belüftung aller Therapie-, Büro- und Aufenthaltsräume
  • Aushang der Hygieneregeln in der gesamten Einrichtung
  • Nutzung automatisch öffnender Türen, soweit möglich, ggfs. Daueröffnung nicht selbsttätig öffnender Türen
  • regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)
  • Minimierung psychischer Belastungen durch Corona
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Einbindung des Betriebsarztes und des Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens
  • Benennung eines Corona-Ansprechpartners
  • Benennung eines betrieblichen Hygienebeauftragten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen


7. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice

  • Arbeitsplätze so gestalten, dass Mitarbeiter/-innen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)
  • Installation von transparenten Abtrennungen im Kunden- und Empfangsbereich
  • Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice ausführen
  • Nutzung freier Raumkapazitäten
  • Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Räumen
  • Personenbezogene Verwendung von Therapiegeräten und Arbeitsmitteln
  • Bereitstellung von Schutzhandschuhen


8. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände

  • Zutritt betriebsfremder Personen nach Möglichkeit auf ein Minimum beschränken
  • Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen des Betriebsgeländes sind zu dokumentieren
  • Information betriebsfremder über die Maßnahmen, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten
  • Anpassung der Öffnungszeiten zur Minimierung der Kunden-/Besucherfrequenz


9. Dienstreisen und Meetings

  • Reduzierung von Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen auf ein Minimum
  • Zurverfügungstellung technischer Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen
  • Bei unbedingt notwendigen Präsenzveranstaltungen Sicherstellung eines ausreichenden Abstands zwischen den Teilnehmern


10. Arbeitszeit- und Pausengestaltung

  • Verringerung der Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten ggfs. Schichtbetrieb)
  • möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichte einteilen, um innerbetriebliche Personenkontakte zu verringern
  • durch geeignete organisatorische Maßnahmen vermeiden, dass es bei Beginn und Ende der Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt (z.B. Zeiterfassung, Umkleidekabinen, Waschräume, Duschen etc.)


11. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume

  • Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände
  • Anpassung der Reinigungsintervalle
  • Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen
  • Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in Pausenräumen und Kantinen


12.   Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern

  • Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Hygiene- und Abstandsregeln
  • Erstellung einer Betriebsanweisung
  • Aushang Hinweisschilder auf dem Betriebsgelände
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
  • Aktive Kommunikation der eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen im gesamten Betrieb
  • Unterweisung der Führungskräfte
  • Benennung einheitlicher Ansprechpartner
  • Kontrolle der Einhaltung des betrieblichen Hygienekonzepts
  • Benennen eines geeigneten Ansprechpartners für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes